Ausgehverbot ist Geschichte

19.05.2009

Ein voller Erfolg! Der Gemeinderat von Dänikon hat mitgeteilt, das Ausgehverbot nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Damit akzeptiert er das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts und sieht endlich ein, dass das Ausgehverbot verfassungswidrig ist. Das ist ein Grund zur Freude!

Zusammen haben mit der Däniker Bürgerin Regula Lächler haben wir das Ausgehverbot angefochten und letzte Woche nun Recht bekommen:Die Freiheit der Jugendlichen wird durch das Verbot auf unverhältnismässige Art und Weise eingeschränkt.

Trotz aller Freude: Dänikon ist nur eine Schweizer Gemeinde unter vielen, die ein Ausgeverbot kennen. Gossau, Chur oder das Zurzach sind nur die bekanntesten Orte, welche Jugendliche mit Repression das Rumhängen im öffentlichem Raum verbieten.

Wir fordern diese Gemeinden nun auf, ihre Ausgeverbote abzuschaffen. Falls nötig, werden wir rechtliche und politische Schritte unternehmen. Denn Ausgehverbote sollten der Vergangenheit angehören, oder?