"Corona-Kredite" als Gewinngarantie für Immobilienfirmen?

17.04.2020 - Melanie Reich

Nach der Verabschiedung der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (SR 951.261) am 20. März 2020 atmete ein Grossteil der Schweizer Unternehmer*innen kurzzeitig auf. Denn hiermit gab der Bundesrat bekannt, dass für juristische Personen Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt werden, welche Liquiditätsengpässe während der anhaltenden Corona-Krise und den daraus resultierenden Umsatzeinbussen vermeiden sollte. Betroffene Unternehmen erhielten bei ihrer Hausbank unbürokratisch Kredite, welche vom Bund abgesichert und mit einem Zinssatz von 0% gewährleistet werden, wobei lediglich minimale Kriterien zur maximalen Höhe oder der Vergabe gelten. Die Summe, welche hierfür gesprochen wurde, beläuft sich auf 60 Milliarden Schweizerfranken. (Der Bundesrat, 2020)
Vordergründig erscheinen die schnellgreifenden und leicht zugänglichen Massnahmen sinnvoll. Doch insbesondere für KMU ́s ergibt sich durch die Aufnahme eines solchen Kredites lediglich eine Verschiebung der Problematik. Die kurzzeitige Liquiditätsspritze wird zur Deckung der laufenden Fixkosten benötigt - und dies bei ausbleibenden Einkünften. Wenn also zu gegebener Zeit die gesundheitsschützenden Massnahmen des Bundes gelockert werden können und die Betriebe ihre Kerntätigkeit wieder aufnehmen können, stehen diese vor der Herausforderung neben den weiterhin laufenden Fixkosten ebenfalls die Rückzahlung des Kredites in Auftrag zu nehmen. Dies würde somit bedeuten, dass Unternehmer*innen nach dem partiellen Lockdown ihren Umsatz massiv steigern müssten, was sich insbesondere für Kleinstunternehmen und spezifische Branchen als enorm schwierig gestalten dürfte. Somit zögere dieser „Aufruf zur Massenverschuldung“ Konkurse lediglich um ein paar Monate hinaus, wie SP-Nationalrätin Jacqueline Badran der Handelszeitung angab.
Um die aufgezeigte Problematik weiterzuverfolgen, muss man sich vor Augen führen, worin die Fixkosten jener KMU ́s insbesondere bestehen. Da die Personalkosten sich mit Bundeshilfe auf ein Minimum beschränken und die Warenaufwände wegen Nichtgebrauchs dahinfallen, springen einem die Aufwände für Geschäftsmieten ins Auge. Auch wenn geschäftliche Räumlichkeiten geschlossen bleiben, müssen die allermeisten KMU ́s den vollen Mietzins bezahlen. Obwohl Mieterverbände und KMU-Vertretungen aufschreien, ist bis jetzt keine verbindliche Lösung auf nationaler Ebene in Sicht. Der Bundesrat appelierte, dass dialogische Lösungen zwischen den Parteien gefunden werden müssten, sieht jedoch abgesehen von einer Verlängerung der Zahlungsfrist keine notrechtlichen Schritte vor und beharrt auf der geltenden Rechtsstaatlichkeit. Auch Verhandlungen zwischen den Vermieter- und Mieterverbänden führten bis anhin in nichts.
Einvernehmliche Wege im Gespräch zu finden klingt vielleicht vordergründig gut, jedoch zeigen sich die effektiven Auswirkungen minimal. Obschon gar der Hauseigentümerverband (HEV) an seine Mitglieder postuliert, dass pragmatische und solidarische Lösungen im Einzelfall gefunden werden sollten, ist klar, dass die mietende Partei in Verhandlungen stets die schwächere Position einnimmt. Nebst der fehlenden Unterstützung des Bundes verhindern rechtliche Fehlinformierungen der Vermieter als auch die Angst vor Verlust der gemieteten Räumlichkeiten eine starke Verhandlungsposition. Einzelne Privatvermieter*innen seien den betroffenen Unternehmer*innen zwar bereits entgegengekommen doch fehlt gerade bei den grossen Immobilienfirmen jegliche Bereitschaft auf (Teil-)Mieteinnahmen zu verzichten. (Mieterverband, 2020)
Der Bundesrat fährt mit diesem Entscheid ganz im Kurse der Hauseigentümer*innen, welche verlauten liessen, dass die Einnahmeverluste bei ausbleibenden oder reduzierten Mietzahlungen lediglich zur Verlagerung von Notsituationen führen würde (Hauseigentümerverband, 2020). Doch wie ernst ist die Notlage in der sich die Immobilienbesitzer (47% Private und 53% Immobilienfirmen) befinden?
Bereits im Jahre 2018 legte der Mieterverband dar, dass der Referenzzinssatz auf Hypotheken seit dem Jahre 2008 sukzessiv von anfänglichen 3,5% auf 1,5% gesunken ist, was einer damaligen Mietzinsreduktion von CHF 7 Milliarden entspräche. Im selben Zeitraum sind die Mietkosten in der Schweiz jedoch um CHF 2.5 Milliarden angestiegen (Mieterverband, 2018). Diese Unterschlagungen auf Kosten der Mieter und die daraus erzielten Gewinne sind gar noch angestiegen, wenn man den Referenzzinssatz vom 3. März 2020 von 1,25% beizieht (Bundesamt für Wohnungswesen BWO, 2020). Die missbräuchlichen Mietzinse hätten bereits vor der Corona-Krise allen Grund zur Handlung geliefert. Die Immobilieneigentümer*innen jedoch nun mit rein fakultativen Vorschlägen zur Solidarität zu bringen scheint nicht nur heuchlerisch, sondern fahrlässig.
Es kann und darf nicht sein, dass die Hauseigentümer*innen die einzigen sind, welche ohne Schaden aus der Krise kommen. Wir fordern, dass Immobilienbesitzer*innen in die Pflicht genommen werden, die wirtschaftlichen Folgen der Krise mitzutragen. Geschäftsmieten von zwangsgeschlossenen Lokalen dürfen nicht zum Ruin von Tausenden Kleinunternehmen führen!
Melanie Reich
Studentin Soziokulturelle Animation und JUSO Mitglied
Quellenverzeichnis
Bundesamt für Wohnungswesen BWO (2020). Hypothekarischer Referenzzinssatz. Gefunden unter: https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz.html
Der Bundesrat (2020). Coronavirus. Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes. Gefunden unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78572.html
Handelszeitung (2020). Jacqueline Badran. «Dies ist ein Aufruf zur Massenverschuldung». Gefunden unter: https://www.handelszeitung.ch/politik/dies-ist-ein-aufruf-zur-massenverschuldung
Hauseigentümerverband (2020). HEV begrüsst heutigen Bunderats-Entscheid zu den Geschäftsmieten. Gefunden unter: https://www.hev-schweiz.ch/news/detail/News/hev-begruesst-heutigen-bunderats-entscheid-zu-den-geschaeftsmieten/
Mieterverband (2020). Corona-Krise. Untätigkeit des Bundesrates gefährdet die Rechte der Geschäftsmieter*innen. Gefunden unter: https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2020/Corona-Krise--Untaetigkeit-des-Bundesrates-gefaehrdet-die-Rechte-der-GeschaeftsmieterInnen.html
Mieterverband (2018). Eigentümer zahlen 16 Milliarden Franken weniger Zinsen. Mieten müssen sinken. Gefunden unter: https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2018/Eigent%C3%BCmer-zahlen-16-Milliarden-Franken-weniger-Zinsen--Mieten-m%C3%BCssen-sinken-0.html