Wenn von Gewinnspielen die Rede ist, assoziieren die meisten damit irgendwelche Wettbewerbe, mit Aussicht auf den ganz grossen Gewinn - Nun stellt euch vor, ihr würdet teilnehmen an einer Lotterie, die über nichts Geringeres als eure Existenz entscheidet; mit dem kleinen, aber wichtigen Zusatz, dass nicht die geringste Chance auf irgendeinen Gewinn besteht: Willkommen in der Zürcher Asyllotterie!
Am 24. September 2017 entschied die Mehrheit der Stimmberechtigten im Kanton Zürich, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben sollten. Seither driftet der Betrag, der an deren Stelle ausgezahlten «Asylfürsorge», der laut Gesetzgeber*in 30 - 40 % unter der Sozialhilfe liegen sollte, von Gemeinde zu Gemeinde weit auseinander. Von 360 Franken in Stäfa, bis zu 690 Franken1 andernorts werden im Monat pro Person ausgezahlt. Selbst die Integrationsleistungen, die Gemeinden Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen zukommen lassen, variieren stark - wie der Tagesanzeiger in seinem Artikel passend beschrieb: «Der Wohnort wird so zur Lotterie».
Wie gross der Einfluss dieser Lotterie auf die Integrationschancen sein kann, lässt sich am Beispiel mehrerer Gemeinden aufzeigen: Einige wenige finanzieren Personen mit Ausweis F professionelle Deutschkurse, während andere, wie beispielsweise die Gemeinde Dürnten, bei einem täglichen Asylfürsorgeeinkommen von 13 Franken pro Tag nicht einmal das Zugticket nach Zürich zur ASZ finanzieren. 2
Die schlechtesten Chancen auf Integration haben allerdings Flüchtlinge aus Ländern mit hoher Analphabetenrate, wie zum Beispiel Afghanistan:3 Im Zuge des Abbaupaketes „Leistungsüberprüfung16“ wurden im ganzen Kanton Zürich von vielen Gemeinden nebst professionellen Deutschkursen fast alle kostenpflichtigen Alphabetisierungskurse für Personen mit Ausweis F gestrichen. Die zahlreichen, kostenlosen, von Freiwilligen betriebenen Deutschkurse, denen es zu verdanken ist, dass viele Migrant*innen mit Ausweis F/N in diesem Kanton überhaupt noch Deutschunterricht erhalten, haben keinerlei Chancen, Personen zu alphabetisieren, da diese anspruchsvolle Arbeit nur von ausgebildeten Pädagogen entrichtet werden kann.
Gesetzlich sind die Gemeinden zwar verpflichtet, für vorläufig Aufgenommene Integrationsmassnahmen zu finanzieren. Die Tatsache, dass Integration ohne Sprachkenntnisse nicht möglich ist, wird hierbei allerdings bewusst ignoriert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Asylwesen im ach so reichen Zürich nicht mehr und nicht weniger als marode ist. Um Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen wieder ein menschenwürdiges Dasein im Kanton Zürich ermöglichen zu können, fordern wir deshalb:
- Die Wiedereinführung des Sozialhilfeanspruchs für vorläufig Aufgenommene, Ausweis F, und neu auch für Asylsuchende, Ausweis N – denn nur so lässt sich sicherstellen, dass Integrationsleistungen wirklich stattfinden, auch während der bis zu drei Jahre langen Wartephase auf den Asylentscheid.
- Die Aufhebung der als Reaktion auf die LÜ16 beschlossene Streichung professioneller Alphabetisierungsangebote und Deutschkurse – nur dadurch kann sichergestellt werden, dass jede*r Migrant*in die Chance auf guten Unterricht hat, denn Deutschkurse von Freiwilligen stellen nur eine Notlösung dar und können professionelle Angebote qualitativ nicht ersetzen.
Jonathan Daum ist Vorstandsmitglied der JUSO Oberland
1 von SOKO empfohlener Richtwert
2 Information aus Gespräch mit Dürnten zugewiesenem Asylsuchenden
3 60% aller Afghan*innen sind Analphabet*innen. Nur knapp die Hälfte aller dortigen schulpflichtigen Kinder wurden eingeschult.