Eigentum verpflichtet!

23.10.2012

Im ganzen Kanton Zürich stehen verlotternde Altstadthäuser, ehemals prunkvolle Villen oder alte Arbeiterhäuser, die dem Tod geweiht sind. Gleichzeitig suchen zahlreiche Menschen verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum, ein Mietvertrag wird zum wertvollen Lottoschein. Deshalb hat die JUSO Kanton Zürich unter www.live-for-free.ch eine alternative Immobilienplattform gestartet, auf der leerstehende Häuser aufgelistet werden. Wie ist es aber möglich, dass diese von niemandem genutzt werden dürfen?

Die Antwort ist einfach: es fehlt eine kantonale, gesetzliche Grundlage. Das Eigentumsrecht einiger ImmobilienbesitzerInnen wird höher gewichtet als das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer verdichteten, lebenswerten Gemeinde. Gerade bei der Forderung nach der Nutzung leerstehender Liegenschaften verstecken sich GrundeigentümerInnen und Bürgerliche hinter dem Mäntelchen der Eigentumsrechte - so heute geschehen im Kantonsrat: Eine Einzelinitiative verlangte, dass Liegenschaften ins Nutzungsrecht der Gemeinde überführt werden, wenn sie jahrelang leerstehen. Die Gemeinden können dann Menschen bezahlbaren Wohn-, Gewerbe oder Kulturraum zur Verfügung stellen.

Doch die Einzelinitiative wurde deutlich abgelehnt, die Bürgerlichen zitierten reihenweise Eigentumsrechte und verschrien die Forderung als Sozialismus. Dabei sind Eigentumsrechte an Boden äusserst fragwürdig - weil er sich nicht vermehren lässt, ist er ein knappes und gefragtes Gut. In verwahrlosten Liegenschaften kann man ablesen, wie gefährlich massloser Besitz an Boden sein kann: Er ist nicht nur undemokratisch, sondern verunmöglicht eine Raumplanung im Interesse der Bevölkerung, die im Kern verdichtet und Platz für Grünflächen lässt. Besitz an Boden verpflichtet. Sollte jemand sein Eigentum verlottern lassen, muss die Gemeinde die nötigen gesetzlichen Mittel in der Hand haben, eingreifen zu können.

Ich habe deshalb im Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative eingereicht. GrundeigentümerInnen sollen verpflichtet werden, die Nutzung von Wohnbauten zu ermöglichen. Für den Fall, dass sich eine Grundeigentümerin oder ein Eigentümer weigert, dieser Unterhalts- und Sanierungspflicht nachzukommen, soll die Gemeinde die Sanierung vornehmen. Nach Abschluss der Sanierung steht der ehemaligen Grundeigentümerin oder dem ehemaligen Gründeigentümer das Recht zu, die von der Gemeinde sanierte Liegenschaft zum Verkehrswert wieder zu übernehmen (inkl. Sanierungskosten). Wird darauf verzichtet, kann das Gemeinwesen mit der sanierten Liegenschaft nach Belieben verfahren und diese beispielsweise nach Kostenmiete vermieten.

Das wäre eine Bodenpolitik für die Gesellschaft statt für wenige, privilegierte EigentümerInnen.

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