Ein Entscheid fürs Rumhängen

14.05.2009

Der Kampf hat sich gelohnt! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat gemäss heutiger Mitteilung die gemeinsame Beschwerde der Däniker Bürgerin Regula Lächler und der JUSO Kanton Zürich gutgeheissen und das geplante Däniker Ausgehverbot für Jugendliche für unzulässig erklärt. Rumhängen ist und bleibt auch in Dänikon erlaubt!

In seinem Urteil hat sich das Verwaltungsgericht für die Freiheit der Jugendlichen in Dänikon entschieden. Auch sie sollen in ihrer Freizeit rumhängen dürfen! Der Entscheid zeigt aber auch, dass für Ruhe und Ordnung für Biedermeier nicht alle Mittel erlaubt sind. Zumal ja schon jetzt gesetzliche Grundlagen bestehen, um gegen Vandalismus und Nachtruhestörungen vorzugehen.

Wir freuen uns über den Entscheid des Verwaltungsgericht und beglückwünschen insbesondere Regula Lächler - nicht zu letzt ihren ihren Mut, die Beschwerde gegen das Ausgehverbot durchzuziehen. Zurecht, oder?