Wir sind enttäuscht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die gemeinsame Beschwerde der JUSO Kanton Zürich und der Däniker Bürgerin Regula Lächer gegen das Ausgehverbot für Jugendliche in Dänikon abgewiesen.
Das ist ein Entscheid gegen die Freiheit der Jugendlichen. Das Verwaltungsgericht gewichtet den Anspruch der Biedermeier auf bedingungslose Ruhe und Ordnung höher, als das Recht der Jugendlichen sich zu versammeln und zu bewegen.
Für uns bleibt das unverständlich. Es bestehen ja bereits gesetzliche Grundlagen, um gegen Vandalismus und Nachtruhestörung vorzugehen. Zudem sollen in Jugendliche in ihrer Freizeit rumhängen dürfen.
Wir prüfen deshalb gemeinsam mit Regula Lächler, die Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sicher ist, dass wir auch weiter gegen solche Freiheitseinschränkungen kämpfen! Zurecht, oder?