Entrechtet und entwürdigt – Abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz

Einmal im Jahr, am 1. August um genau zu sein, da kommt der Schweizer Patriotismus in Erklärungsnot. In hunderten, praktisch identischen Reden wird der Bevölkerung lang und breit erklärt, warum sie ihr «Vaterland» gopferdammi zu lieben habe. Fast schon Mantra-mässig werden die vermeintlichen historischen Errungenschaften der ach-so-grossartigen Confoederatio Helvetica heruntergebetet. Der Kassenschlager unter dem Geschwärme: Das Lied der humanitären Traditionen der Schweiz – ein Lied, dem die Schweizer Sans-Papiers die eine oder andere Strophe hinzuzufügen hätten.
Wenn eine vernünftige Person an autoritäre Staaten denkt, die Minderheiten ernsthaften Nachteilen aussetzen, dann dürften ihr relativ schnell beispielsweise der Irak oder der Iran einfallen. Obwohl die Menschenrechtsverletzungen vorher genannter Staaten allgemein bekannt sind, lehnte die Schweiz 2019 43.6% aller Asylgesuche aus dem Irak und 69% aller Asylgesuche aus dem Iran ab.[1] Die Behandlung, die die abgewiesenen Geflüchteten in der Schweiz und besonders im Kanton Zürich erfahren, ist nichts anderes als haarsträubend und tritt die in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundrechte mit Füssen:

  • Ab einem Alter von 15 Jahren können abgewiesene Asylsuchende, um sie zur Ausreise zu zwingen, bis zu ein Jahr im Gefängnis eingesperrt werden. Erwachsene dürfen sogar für 1.5 Jahre ohne Grund weggesperrt werden.[2]

  • Abgewiesene Asylsuchende müssen, sofern sie nicht gerade in Vorbereitungs- Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft stecken, in menschenunwürdigen Notunterkünften leben. So leben in der NUK Urdorf, einem Bunker, 12 Personen in einem Raum, der gerade mal 10 Quadratmeter gross ist. Privatsphäre ist so unmöglich.[3]

  • Pro Tag erhalten abgewiesene Asylsuchende 8.50 Fr. Das Empfangen dieser mickrigen Nothilfe ist sogar an eine Anwesenheitspflicht in der Notunterkunft gebunden. Sind abgewiesene Asylsuchende zu den zwei Kontrollzeiten nicht in den NUK anwesend, bekommen sie nichts.[4]

  • Es ist verboten, die Gemeinde zu verlassen, in der sich die Notunterkunft befindet.[5]

  • Als Schikanemassnahme durchsucht die Polizei regelmässig, manchmal bis zu zweimal pro Tag, das persönliche Eigentum der Geflüchteten.[6]

  • Oftmals schwertraumatisierte Menschen haben keinen Zugang zu psychologischer Behandlung, nur zu grundlegendster medizinischer Versorgung.[7]

  • In der Regel werden Jugendliche nur bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit beschult; eine Berufsausbildung ist bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen.[8]

Die in der Schweizer Verfassung festgehaltenen Rechte der abgewiesenen Asylsuchenden auf Gesundheit, ein menschenwürdiges Dasein, Privatsphäre, Freiheit und auf eine nicht willkürliche Behandlung von Behördenseite werden in der Schweiz seit Jahrzehnten Tag für Tag verletzt. Das alles geschieht, um die abgewiesenen Asylsuchenden aus der Schweiz zu drängen, sie dazu zu zwingen, in die Länder zurückzugehen, vor deren schrecklichen Bedingungen/Situation sie zu Recht geflüchtet sind. Nichts anderes als finanzielle Interessen und Sparwut im Asylbereich bewegen die Schweiz also seit Jahren dazu, Menschenrechte zu verletzen. Das ist keine Humanität, das ist staatlich organisierte Unmenschlichkeit. Die reiche Schweiz sollte sich schämen.
Kein Mensch ist illegal.
Solidarisch,
Jonathan Daum, Sekretär Juso Zürich Oberland
[1] Kommentierte Asylstatistik 2019, SEM
[2] https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/das-asylverfahren/rueckkehr.html
[3] https://www.woz.ch/-83e1
[4] https://www.woz.ch/-83e1
[5] https://www.woz.ch/-83e1
[6] https://wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/Hintergrund/Repression- (10.04.2020). Ergänzt von Berichten von Abgewiesenen Asylsuchenden, die dem Autor privat mitgeteilt wurden.
[7] https://wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/Hintergrund/Nothilfe---Hintergrund#_Toc17736262
[8] https://www.fluechtlingshilfe.ch/asylrecht/rechtlicher-status/abgewiesene-asylsuchende.html