Etappensieg für die Transparenz

17.10.2013

Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat einen wichtigen Grundsatzentscheid im Streit um die Sponsoring-Verträge der Grossbank UBS mit der Universität Zürich gefällt: Die Universität Zürich ist dem Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet. Dieses besagt, dass Informationen der Verwaltung und damit Verträge der staatlichen Universität grundsätzlich offen sein müssten; Ausnahmen müssten von den Vertragspartnern ausreichend begründet werden.

Allerdings will die Uni Zürich den Vertrag mit der UBS noch immer nicht zu 100 % offenlegen. Was haben sie zu verstecken? Wenn die Universität und die UBS nichts zu verheimlichen haben, können sie die Verträge auch offenlegen. Andernfalls erhärtet sich der Verdacht, dass zugunsten privater Sponsoren die akademische Freiheit oder die Mitbestimmung universitärer Gremien untergraben werden. Die UBS macht keine Charity, sondern das Sponsoring ist Teil der Unternehmensstrategie. Es kann nicht angehen, dass die SteuerzahlerInnen als HauptträgerInnen der Universität nicht wissen, was hier vereinbart wird. Die Leitung der Universität ist dazu aufgefordert, sich selbst dieser Verantwortung bewusst zu werden und den juristischen Kleinkrieg aufzugeben. Optimismus ist angebracht, da der gewählte Neurektor Michael Hengartner voll und ganz hinter dem Anliegen der Transparenz steht.

Letztlich muss es aber auf Bundesebene eine einheitliche Regelung für den Umgang mit privaten Sponsoringgeldern geben. Selbst wenn Lehr- und Forschungsfreiheit nicht von solchen Verträgen betroffen sein sollten, befremdet in diesem oder anderen Sponsoring-Fällen, dass hier ein einziger Professor einen Deal an Land zog, der die Universität zur PR-Plattform für eine Grossbank macht. Eine einheitliche Regelung müsste Klarheit verschaffen, ob es zu ordentlichen Spenden für gesamtuniversitäre Fonds überhaupt eine Alternative geben darf.