Freiräume statt Verbote!

09.02.2009

Bereits im Juni 08, als die unglaubliche Ausgangssperre bekannt wurde, wehrte sich die JUSO Kanton Zürich heftig gegen den unter unklaren Umständen entstandenen Entscheid der Däniker Gemeindeversammlung. Jetzt geht es in die nächste Runde. Das Ausgehverbot beinhaltet konkret ein Versammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche ab 22 Uhr.
Dieses Verbot ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit der Jugendlichen und nimmt ihnen jegliche Freiräume! Das Bedürfnis der Jugendlichen auf eine selbst bestimmte Freizeit wird mit Füssen getreten, aber das Recht der Spiesser auf ihre Ruhe und Ordnung scheint unbegrenzt zu sein.
Der Rekurs, den drei mutige Däniker EinwohnerInnen daraufhin beim Bezirksrat Dielsdorf einreichten, wurde im Januar 09 von diesem abgewiesen.
Dieser völlig unverständliche Entscheid kann und darf nicht akzeptiert werden! Ausgehverbote, Einschränkungen der Grundrechte und Intoleranz gegenüber der Jugend grundsätzlich dürfen in der Schweiz nicht Schule machen! Deshalb hat die JUSO Kanton Zürich zusammen mit einer Rekurentin das Urteil vor Verwaltungsgericht weitergezogen. Konkret muss das Gericht beurteilen, ob einerseits das Zustandekommen des Entscheides korrekt war und ob andererseits ein solches Ausgehverbot gegen die Versammlungsfreiheit verstösst und damit verfassungswidrig ist.
Bei der Lancierung des Rekurses vor der Post in Dänikon waren auch Däniker Jugendliche und die Rekurentin Regula Lächler anwesend.
Die JUSO wird ihren Forderungen nötigenfalls wieder mit Aktionen Nachdruck verleihen, wie sie es auch schon im Juli 08 mit einer Protestparty vor dem Haus des Gemeindepräsidenten getan hatte.
Ausserdem verlangen wir weiterhin ein angemessenes Freizeitangebot für Jugendliche in Dänikon. Weder ein Jugendhaus, noch sonstige Möglichkeiten die Freizeit zu verbringen, wurden bisher realisiert. Die Jungen werden bei Entscheidungsprozessen die sie betreffen nach wie vor völlig übergangen! Dabei sollte es doch für die Jugend in Dänikon und anderswo eigentlich heissen: Rumhängen erlaubt!