JUSO Kanton Zürich erfreut über die Ablehnung der Motion zur Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit bezüglich Sozialhilfeleistungen an die SKOS-Richtlinien.

04.05.2015

Die JUSO Kanton Zürich nimmt mit Freude zur Erkenntnis, dass die Motion zur Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit bezüglich Sozialhilfeleistungen an die SKOS-Richtlinien an der heutigen Kantonsratssitzung abgelehnt wurde.
An der heutigen Kantonsratssitzung wurde die im Oktober eingereichte Motion von GLP, FDP und SVP über die Aufhebung der Rechtsverbindlichkeit bezüglich der Sozialhilfeleistungen an die SKOS- Richtlinien behandelt. Mit 73 zu 96 Stimmen wurde die Motion, welche die Zukunft der Zürcher Sozialhilfe ins Ungewisse gestürzt hätte, abgelehnt. Anna Serra, Co-Präsidentin der JUSO Kanton Zürich, zeigt sich erleichtert über diesen Entscheid: „Diese Motion zeigte wieder einmal, dass die Bürgerlichen keine Alternativen zur Sparpolitik kennen und kein Mittel ungenutzt lassen, um den Service Public weiter zu schwächen. Mit diesem Entscheid jedoch wurde ein starkes Zeichen für eine gut ausgebaute Sozialhilfe und gegen den Sparwahn der Bürgerlichen gesetzt.“
Die JUSO Kanton Zürich begrüsst zudem die Ablehnung des Alleingangs des Kantons Zürich. Mit dem Verbleib in der SKOS solidarisiert sich Zürich mit den weiteren Mitgliedern und kann die weitere Ausrichtung der Schweizer Sozialhilfe wegweisend mitprägen. Oliver Heimgartner, Co-Präsident der JUSO Kanton Zürich, führt aus: „Da der Kanton Zürich Mitglied der Geschäftsleitung und des Vorstands der SKOS ist, kann er ein enormen Einfluss auf die Zukunft der SKOS ausüben und seine Anliegen direkt einbringen. Ein Austritt und somit ein Alleingang wäre wenig zielführend gewesen.“
Weitere Informationen:
Anna Serra, Co-Präsidentin JUSO Kt. Zürich: 078 860 46 82.
Oliver Heimgartner, Co-Präsident JUSO Kt. Zürich: 078 800 93 45