Sieg für die Meinungsäusserungsfreiheit

10.01.2014

Im November verklagte die ZKB und deren CEO Martin Scholl gegen die JUSO Kanton Zürich wegen unlauterem Wettbewerb und Persönlichkeitsverletzung. Unter anderem wollte die Grossbank auch gerichtlich erzwingen, dass die JUSO politische Forderungen aus ihrem Positionspapier entfernen muss (Mehr Infos hier). Die Zensurbemühungen der ZKB sind nun gescheitert.

Am 9. Januar trafen sich die ZKB und die JUSO vor Gericht um über den Fall zu verhandeln. Nach der öffentlichen Anhörung, wo die JUSO sämtliches Anschuldigungen der ZKB zurückwiesen, zogen sich die Parteien zusammen mit dem Richter in ein Verhandlungszimmer zurück, um eine einvernehmliche Lösung suchen. Die ZKB und die JUSO einigten sich auf einen Vergleich. Aus Sicht der JUSO ist der Vergleich ein Erfolg, er umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Die ZKB anerkennt die politische Meinungsäusserungsfreiheit der JUSO und es werden keine Forderungen aus unserem Positionspapier gestrichen. Die JUSO wird weiterhin das Handeln der ZKB kritisch begleiten!
  • Wir dürfen die ZKB-Manager als Abzocker bezeichnen!
  • Die JUSO muss sich bei der ZKB nicht für die Website www.zkb-ceo.ch entschuldigen und erleidet auch sonst keine strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Die JUSO muss keine Genugtuung oder sonstige Entschädigungen leisten.

Die Verhandlungen waren aus Sicht der JUSO ein Erfolg. Gesiegt hat schlussendlich die Meinungsäusserungsfreiheit. Und: wir werden uns auch in Zukunft nicht mit unserer Kritik an die ZKB zurückhalten. Venceremos!

Im Vorfeld zu den Gerichtsverhandlungen fand eine symbolische Aktion zum Vorgehen der ZKB statt. Bilder dazu gibt es hier.

>> Der Vergleich als PDF