JUSO kritisiert Bericht zur Staatstrojaner-Affäre

05.07.2016

Der heute veröffentlichte Bericht zur Staatstrojaner-Affäre zeigt vor allem eines: Die Arbeit der Geschäftsprüfungskommission ist ungenügend und feige.
Die JUSO ist schwer enttäuscht über die Ignoranz seitens Politik und Justiz, welche nun im abschliessenden Bericht zur Staatstrojaner-Affäre zu erkennen ist. Obwohl die Schweiz am Sonntag am 7. November 2015 aufdeckte, dass das Bundesgericht den Kanton Zürich während der Zeit des Trojaner-Kaufs auf die fragwürdige Rechtsgrundlage hinwies, liessen sich die Zürcher Institutionen und Regierungsrat Mario Fehr nicht beirren. Im nun veröffentlichten Bericht wird klar, dass das Interesse seitens der Politik, diesem Rechtsbruch auf den Grund zu gehen, nicht vorhanden ist. Die Kantonspolizei hat von einem zwielichtigen Unternehmen im Ausland eine Überwachungs-Software gekauft, über welche keine Kontrolle und für welche keine rechtliche Grundlage vorhanden war und ist. Polizei und Justiz übten gemäss dem Bericht Druck zum Kauf dieser Software aus und die Politik segnete das Ganze ab.
In der wichtigsten Frage, nämlich der rechtlichen Grundlage des Kaufs und Einsatzes der GovWare, ist die Subkommission schlicht feig. Sie schreibt in ihrem Bericht: „Es kann nicht Aufgabe der GPK sein zu entscheiden, ob für den Einsatz der GovWare eine genügende Rechtsgrundlage besteht“. Genau dies war aber die zentrale Frage der ganzen Auseinandersetzung. Ohne die Klärung dieser Frage ist es schlicht nicht möglich zu beurteilen, ob alles ordnungsgemäss abgelaufen ist. Schlussendlich sieht es die GPK – politisch motiviert und demokratisch illegitim - aber als ihre Aufgabe zu sagen, dass “der Einsatz von GovWare unerlässlich ist“. Das Referendum zum Büpf befindet sich dabei in der Sammelphase.
Die GPK ist zudem der Ansicht, dass der Strafanzeige “unsorgfältige Recherchen zugrunde liegen“ und sie nur auf Mario Fehr abgezielt habe. Ob die Mitglieder der GPK die Anzeige überhaupt gelesen haben, bleibt dahingestellt. Diese richtet sich nämlich auch gegen allfällig weitere beteiligten Personen.
Die JUSO Kanton Zürich ist weiterhin überzeugt, dass die Anzeige der richtige Weg war. „Der Überwachungsstaat darf nicht grenzenlos sein. Überwachungsfanatikern in Verwaltung, Politik und Justiz muss unbedingt Einhalt geboten werden – sonst sind Demokratie und Freiheit in Gefahr“, ist Lempert überzeugt.
Wer den ungenügenden Bericht selber lesen möchte, kann dies hier tun:
Bericht GPK