Studierende wehren sich weiter gegen die Disziplinarverordnung

20.07.2020 - Nevin Hammad

Mit einer Transparent-Aktion vor dem Haupteingang der Universität begleiten Studierende die Eingabe der Beschwerde gegen die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich. Die Aktion wurde von einem Bündnis verschiedener studentischer Organisationen gestartet, welches damit ankündigt, sich nicht nur auf juristischem Weg gegen den Unirat zu wehren. Ausserdem verlangen die Studierenden nun auch auf parlamentarischem Weg nach Antworten.

Der Verband der Studierenden legt heute, am 13. Juli, Einsprache gegen die neue Disziplinarverordnung der UZH ein. Wurde in der Ausarbeitung der Verordnung ihre Position kaum berücksichtigt, wollen Studierende jetzt im Zuge der Einsprache eine breiter angelegte Debatte anstossen. Begleitet wurde die Einreichung des Rekurses durch eine Transparent-Aktion. Dazu schlossen sich unterschiedliche studentische Organisationen, wie etwa das feministische Hochschulkollektiv, der Klimastreik an den Hochschulen und die kritischen Jurist*innen Zürich, in einem Bündnis zusammen. Dieses will mit der Aktion den Auftakt zu einer breit abgestützten Opposition gegen die repressive Verordnung und die undemokratischen Entscheidungsstrukturen an den Hochschulen machen.

Am 25. Mai beschloss der Unirat der Universität Zürich die neue Disziplinarverordnung. Diese soll per 1. September in Kraft treten und greift auf einen wesentlich erweiterten Sanktionskatalog zurück. Neu sind ‘gemeinnützige’ Arbeit bis zu 40 Stunden und Geldstrafen bis zu 4’000 Franken, die in keiner Relation zu den Strafmassnahmen anderer Universitäten stehen,(1) möglich. Schriftliche Verweise, Geldbussen bis 1’000 Franken und ‘gemeinnützige’ Arbeit kann der Universitätsanwalt neuerdings eigenmächtig aussprechen, während bisher sämtliche Fälle in der Disziplinarkommission behandelt wurden. Solche Geldstrafen können verheerend sein, da sie finanziell benachteiligte Studierende existenziell gefährdet, während sich reichere freikaufen könnten.

Ohne dass die breite Studierendenschaft die geplanten Änderungen kannte, ist diese skandalöse Verordnung am Ende des Pandemiesemesters beschlossen worden. Diverse Parteien und Organisationen kritisierten das Vorgehen und die fehlende Transparenz.(2) Erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wurden die gesamten Änderungen bekannt, doch die bisherigen Disziplinarverfahren und ihre Zahl bleiben unter Verschluss. Gerade weil die Unileitung und der Unirat mit der erhöhten Anzahl an Plagiaten argumentiert, reichten Kantonsrät*innen der JUSO eine Interpellation ein, um mehr Informationen zu erhalten.

Das Bündnis fordert den Rückzug der neuen Verordnung, eine transparente Revision, welche die Stimme der Studierendenschaft umfassend miteinbezieht, und das Ende von repressiven Massnahmen gegenüber Studierenden. Deshalb setzt sich das Bündnis konsequent für eine Demokratisierung der Universität ein.

(1) Die Universität Fribourg sieht 500 CHF Geldstrafen vor und die Universität St. Gallen 3’000 CHF. Die Strafe ist in beiden Fällen allerdings Teil des Universitätsgesetzes und wurde nicht auf Verordnungsebene beschlossen.
(2) Siehe: Offener Brief an den Unirat vom Feministischen Streik an den Hochschulen, Klimastreik und kriPo vom 24. Mai
Aufruf zur Telefondemo am 19. und 20. Mai
Offener Brief der SP-Fraktion
Brief der kritischen Jurist*innen Zürich vom 19. Mai
Medienmitteilung des VSUZH vom 5. Juni