Heute hat das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde der JUSO Kanton und Stadt Zürich teilweise gutgeheissen. Die beiden JUSO-Sektionen zeigen sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis.
Ausgangslage
Im November des letzten Jahres reichten die JUSO Kanton und Stadt Zürich eine Beschwerde gegen den Zürcher Regierungsrat ein. Dieser warb mit fünf Mitgliedern in einem Inserat im Tagesanzeiger für den bisherigen Ständerat Ruedi Noser. Das offiziell aussehende Inserat erweckte den Eindruck, dass der Regierungsrat als wahlleitendes Gremium eine Empfehlung abgab, was gegen geltendes Recht verstösst. Ironischerweise wies dann der Regierungsrat selbst, als erste, aber in diesem Fall kaum unbefangene Beschwerdeinstanz, die Beschwerde ab – ein demokratietechnisch fragwürdiges Manöver.
Daher zogen die JUSO die Beschwerde vor Bundesgericht, welches die Bedeutung der Beschwerde offenbar anerkannte und sich für eine öffentliche Beratung entschied. «Noch nie zuvor gab es einen solch klaren Eingriff in die Unverfälschtheit der Wahlen – unsere Beschwerde ist historisch», erklärt Nadia Kuhn, Co-Präsidentin der JUSO Kanton Zürich.
Bewertung des Urteils
Heute hat das Bundesgericht entschieden, die Beschwerde ans Zürcher Verwaltungsgericht zurückzuweisen und hat der JUSO Kanton Zürich damit teilweise Recht gegeben. Somit wird die Angelegenheit von einer unabhängigen Behörde überprüft werden. «Der heutige Entscheid des Bundesgerichts zeigt klar auf, dass es nicht rechtens war, dass sich die Zürcher Regierung selbst freigesprochen hat. Dieses Urteil ist ein Sieg für den Rechtsstaat», so Anna Luna Frauchiger, Co-Präsidentin der JUSO Stadt Zürich.
«Dass die rechte Mehrheit im Regierungsrat diesen Vorwurf der krassen Kompetenzüberschreitung nicht einmal behandeln wollte, zeigt, dass es bei der Wiederwahl von Ruedi Noser auch um die Sicherung der Machtverhältnisse und Lobbyinteressen ging – demokratische Grundsätze mussten hingegen hinten anstehen», ergänzt Leandra Columberg, Kantonsrätin und JUSO Vorständin.
Auch Rechtsanwalt und SP-Kantonsrat Davide Loss, der die Beschwerde im Namen der JUSO Kanton und Stadt Zürich eingereicht hat, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil: «Mit diesem richtungsweisenden Entscheid hat das Bundesgericht ein klares Zeichen für die Gewaltenteilung gesetzt. Wir sind nun gespannt auf das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts in Hinblick auf die aus unserer Sicht ungebührliche Einmischung in die Ständeratswahl.